In unserer Notrufzentrale (Notruf- und Serviceleitstelle = NSL) und AES (Alarmempfangsstelle nach DIN EN 50518) werden die im Bereich von Anschlussnehmern (Kunden) erfassten Meldungen, z.B. aus Gefahrenmeldeanlagen, Aufzügen oder haus- und betriebstechnischen Einrichtungen, die über gemietete Stromwege der Netzbetreiber (z.B. Telekom, Vodaphone etc.) übertragen werden, entgegengenommen, dokumentiert, verarbeitet und die Verfolgung der Meldung durch unsere Interventionskräfte (VdS-Interventionskraft) eingeleitet.
Folgende Übertragungswege sind möglich:
Das in der NSL eingesetzte qualifizierte Fachpersonal (siehe auch unsere Zertifikate), das rund um die Uhr tätig ist, sorgt unverzüglich dafür, das die erforderlichen Maßnahmen zur Hilfeleistungen bzw. zur Behebung von Störungen oder Schäden sowie zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden. Diese Maßnahmen (Anweisungen) werden bei der Aufschaltung mit dem Kunden ausführlich besprochen.
Folgende Meldelinien können u.a. übertragen werden:
Die technische Ausstattung unserer Notrufzentrale umfasst im Wesentlichen die Einrichtung Meldungsentgegennahme (Empfangszentralen, Leitstellenhard- und Software), Funkanlage für die Kommunikation mit unseren hauseigenen Interventionskräften. Dazu erforderliche Sicherheits- und Schutzeinrichtungen (z.B. Panzerglas, Panzertüren), wie eigene Gefahrenmeldetechnik, Notstromversorgung, Überspannungsschutz u.a.)
Grundsätzlich werden analoge oder digitale Informationen der Übertragungseinrichtungen der Kunden unserer, vom VdS-anerkannten, rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale (NSL/AES) verarbeitet.
Im Wesentlichen werden folgende Daten gespeichert:
Anhand der vereinbarten Daten wird die Hilfeleistung oder Störungsbeseitigung von der Fa. Rupprecht organisiert. Während allen Einsätzen stehen Einsatzpersonal und NSL in ständigem Kontakt. Sämtliche Vorgänge werden lückenlos zur Dokumentierung protokolliert.
Unsere Mitarbeiter verpflichten sich bei der Einstellung durch Unterschrift einer speziellen Belehrung zur absoluten Verschwiegenheit über Informationen, die sie von unseren Auftraggebern erlangen. Dazu gehört auch eine Unbedenklichkeitsüberprüfung der Ordnungsbehörde.